Stand 29.03.2022
Foto: PEFC Bayern
Knapp 90% der bayerischen Wälder werden nach den PEFC-Standards nachhaltig bewirtschaftet. Den Waldboden als Grundlage des Baumwachstum gilt es dabei besonders zu achten und zu pflegen. Die Waldbesitzer haben sich bei der Kulturvorbereitung, dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und der Befahrung des Waldbodens zu folgenden Punkten freiwillig verpflichtet:
• Einsatz von Pflanzenschutzmitteln (PEFC-Standard, Kriterium 2.1 und 2.2):
Grundsätzlich ist der integrierte Waldschutz anzuwenden. Sollte der Bestand oder die Verjüngung durch Schadorganismen stark gefährdet sein und die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln das letzte Mittel sein, ist dies durch ein schriftliches Gutachten einer fachkundigen Person zu dokumentieren. Eine mögliche Muster-Dokumentation finden Sie hier: https://www.pefc-bayern.de/dokumente.html
• Flächige Befahrung von Waldflächen (Kriterium 2.5):
Eine flächige Befahrung bei der Holzernte ist nicht erlaubt.
Eine flächige Befahrung zur Kulturvorbereitung kann ausnahmsweise zulässig sein, wenn es waldbaulich sinnvoll ist und diese Fahrten sich auf das unbedingt erforderliche Ausmaß beschränken.
• Minimierung von Mikroplastik und Plastikrückständen (Kriterium 2.8):
Der Einsatz von Erdöl-basierten Produkten, z.B. Wuchshüllen, Fege oder Verbissschutz, im Wald wird vermieden. Waldbesitzer greifen auf Materialien aus nachwachsenden Rohstoffen zurück, wenn diese aus Kostengründen zumutbar und verfügbar sind.
• Bodenbearbeitung und Vollumbruch (Kriterium 5.4):
Zum Schutz des Bodens wird auf eine flächige, in den Mineralboden eingreifende Bodenbearbeitung und auf Vollumbruch verzichtet. Eine schonende Bodenverwundung zur Verjüngung bestimmter Baumarten ist z.B. bei Eiche oder Kiefer zulässig.
Quelle: Presseinformation PEFC Bayern GmbH, März 2022