Stand 16.05.2023
Informationsschreiben des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 12.05.2023:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute über aktuelle Entwicklungen beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ informiert.
„Die Änderung der Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" wird am 15.5. im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16.5. in Kraft. Mit der Änderung wird die Maßgabe des Haushaltsausschusses umgesetzt, bei der Bewilligung der Förderung eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der bereits eingegangenen Anträge sicherzustellen und über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen. Diese Möglichkeit besteht jetzt bis zum Ende des Jahres. Die Änderung der Richtlinie enthält ausschließlich administrative Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms.
Das BMEL hat die beihilferechtliche Freistellung der Förderrichtlinie (Anzeige bei der EU-Kommission) veranlasst, so dass die Zuwendungen künftig außerhalb der de-minimis-Auflage bewilligt werden.
Das BMF hat die Haushaltsmittel inzwischen freigegeben, so dass die FNR die Bescheidung der vorliegenden Anträge am 16.5. wieder aufnehmen kann. Die Antragstellung bei der FNR ist derzeit ohne Einschränkung möglich. Die Anträge werden nach wie vor in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.“
Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen.
Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie hier.
Stand 23.12.2022
Bitte beachten Sie laufend die "Fragen und Antworten" der FNR zur "neuen Waldprämie".
Besonders wichtig:
Bis zum 15. Januar des zweiten Jahres muss die Bewilligung für das aktuelle (zweite) Jahr „beantragt“ werden. Dies erfolgt jedoch nicht per Online-Antrag, sondern durch Einreichen eines entsprechenden Dokuments, in dem bestätigt wird, dass die Zuwendungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Etwaige neue Förderungen aus staatlichen Programmen müssen darüber hinaus auch angeben und nachgewiesen werden.
Der Zertifikatsnachweis muss bis zum 30. April des zweiten Jahres vorgelegt werden, bzw. bis maximal zu dem Datum an dem die o. g. 12-Monatsfrist endet.
Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Stand 22.11.2022
Die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) wurde am 11. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) unter folgendem Link: https://www.klimaanpassung-wald.de/
Zudem stellen wir Ihnen die Übersicht "Fragen und Antworten zur neuen Waldprämie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR. Die FNR ist in diesen Angelegenheiten bereits jetzt unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Telefon 03843/6930-600 E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
Quelle: Bayersicher Waldbesitzerverband e.V. 22.11.2022
Bitte beachten Sie hierzu folgende wichtige Information seitens der WBV:
Anders als bei der Beantragung bei der Bundeswaldprämie wird mit dem Durchlaufen des Onlineantrags und der Bestätigung der Teilnahme sofort eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien eingegangen. Auch der Geldfluss findet sofort statt. Es ist keine nachträgliche Stornierung von Anträgen vorgesehen.
Also unbedingt die Sache vorher gut durchdenken. Bitte dazu nochmals die Vorabkriterien lesen und schauen, ob diese wirklich erfüllt werden können. Erfüllen heißt auch dokumentieren.