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Zuschüsse für die Arbeitssicherheit

Stand 27.01.2023

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft Forsten und Gartenbau (SVLFG) fördert seit 2016 den Kauf ausgewählter Produkte für die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz. Nachdem die SVLFG dafür in den vergangenen Jahren jeweils 800.000 € bereitgestellt hat, stehen für das Jahr 2023 erstmals 1,2 Mio. € zur Verfügung.


Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und die 2021 sowie 2022 keinen Zuschuss erhalten haben. Alle berechtigten Betriebe können außerdem nur einen Zuschuss pro Aktion beantragen. Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 % des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags bzw. die von der SVLFG vorgebeben Maximalbeträge. Die Vergabe der Prämien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge.

 
Antragsverfahren 2

Am 15. März, um 12 Uhr, schaltet die SVLFG unter www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern ein zweites Antragsverfahren frei. Dann sind Zuschüsse für Kühlkleidung sowie Sonnenschutzkappen mit Nackenschutz erhältlich (50 %, max. 400 €).


Quelle: Sozialversicherung Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG)
 

 

Adresse:

Geschäftsstelle
(2. Stock Verwaltungsgebäude Obstgroßmarkt)
Trattstr. 7
91362 Pretzfeld

Kontakt:

Tel.: 0 91 94 / 3 34 63 - 70
Fax: 0 91 94 / 3 34 63 - 99
buero@wbvfs.de

Öffnungszeiten:

Do von 9 - 12 Uhr

Standort:

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