Stand 15.11.2024
Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 15.11.2024
Gestern hat das EU-Parlament über die Verschiebung der Einführung der EUDR um ein Jahr abgestimmt. Im Rahmen dieser Abstimmung wurden vorab einige inhaltliche Änderungsanträge Seitens der EVP eingebracht.
Die zuständige Abgeordnete der EVP-Fraktion, Christine Singer, hatte im Vorfeld intensiven Kontakt zum Waldbesitz. Gemeinsam mit dem bayerischen Abgeordneten Stefan Köhler hat die EVP einen Vorschlag, der federführend vom Österreichischen Waldverband erarbeitet und eng mit den Verbänden abgestimmt wurde, aufgenommen. In diesem geht es um die Einführung einer vierten Kategorie „kein Risiko“ für Länder, in denen nachweislich seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat. Mit dieser neuen Kategorie werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in den entsprechenden Regionen (bspw. Deutschland) spürbar verringert.
In den letzten Tagen haben sich im Rahmen eines Verbändebriefes und mehrerer direkter Gespräche der Bayer. Waldbesitzerverband, der BBV und die Familienbetriebe Land und Forst Bayern sowie die BaySF an die bayerischen Europaparlamentarier zur Unterstützung des Antrages gewandt. Auf Bundesebene hat die AGDW für die Änderungsanträge geworben.
Das Parlament hat nicht nur der Verschiebung der Einführung um ein Jahr zugestimmt, sondern die folgenden Änderungsanträge der EVP angenommen:
- Einführung einer neuen zusätzlichen 4. No-Risk-Kategorie mit ausschließlichen Dokumentationspflichten,
- Reduktion auf 0,1% Kontrollquote, gegenüber von 1%, wie von der EU-Kommission vorgesehenen und
- eine zusätzliche Frist für den Fall, dass das Informationssystem und das Benchmarking 6 Monate vor Beginn der Anwendung noch nicht fertig sind.
Mit diesem Abstimmungsergebnis bittet das Parlament um eine Änderung der EUDR-VO. Damit gehen diese Änderungsanträge in den Trilog. Gemäß den EU-Statuten müssen die Kommission und der Rat diesen Änderungen zustimmen.
Das bisherige Ergebnis ist ein großer Erfolg der Zusammenarbeit von Waldbesitz, bayerischer Forstverwaltung sowie von AGDW und den Kollegen insbesondere in Österreich. Wir danken den EU-Parlamentariern, namentlich Frau Christine Singer und Stetan Köhler, die sich für diese sachgerechten Änderungen eingesetzt haben.