Stand 29.11.2024
Email des Bayerischen Waldbesitzerverbandes vom 25.11.2024
Wir brauchen dringend Ihre Unterstützung! Jetzt müssen Sie als Waldbesitzer und Forstzusammenschluss aktiv werden, denn die vom EU-Parlament verabschiedeten Änderungen zur EUDR (EU-Entwaldungsverordnung / EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten) und damit eine praxisnahe Vollzugsmöglichkeit sind in Gefahr.
In ihrer jetzigen Ausformulierung ist die EUDR für unsere heimische Forstwirtschaft nicht anwendbar. Sie ist ein Paradebeispiel für Überregulierung und Bürokratismus.
Unsere heimische Forstwirtschaft wird in der EUDR auf die gleiche Stufe gestellt, wie Investoren in anderen Ländern, die auf begrenzte Zeit Waldflächen über Konzessionen bewirtschaften. Damit wird es zu einem Erstarken von multinationalen Konzernen zu Lasten von unseren Familienstrukturen im ländlichen Raum kommen. Weder diese Entwicklung noch die überbordende Bürokratie, die mit der EUDR kommen wird, leisten einen Beitrag, die globale Entwaldung zu reduzieren!
Deshalb ist es zwingend erforderlich, die vom Europäischen Parlament vorgeschlagene „Null Risiko“-Kategorie in der EUDR zu verankern. Dieser Ansatz für Länder, in denen es nachweislich keine Entwaldung gibt, schützt die Ziele der Verordnung und entlastet diejenigen Staaten, die bereits nachhaltige Forstwirtschaft im Rahmen eines starken gesetzlichen Rahmens betreiben. Für die Länder, die dies noch nicht tun, wird ein zusätzlicher Anreiz geschaffen, ihre Waldbewirtschaftung nachhaltiger zu gestalten. Dieses Vorgehen ist WTO-konform, da es weder Drittstaaten einseitig benachteiligt noch Länder innerhalb der EU pauschal bevorzugt.
Mit der Schaffung einer zusätzlichen vierten Risikokategorie kann eine bürokratiearme und praxisnahe Anwendung der EUDR möglich werden.
Jetzt ist es dringend notwendig, dass Sie sich an die EU-Kommission und auch an Ihre Bundestagsabgeordneten wenden, um den Druck für eine Änderung der EUDR zu erhöhen. Wir haben jetzt die einmalige Chance, Änderungen in der EUDR zu erwirken!
Im Anhang zu dieser E-Mail finden Sie zwei Musterschreiben – eines an die EU-Kommissionspräsidenten, Frau Dr. Ursula von der Leyen, und eines für Ihre Bundestagsabgeordneten. Bitte schicken Sie die beigefügten Musterschreiben, die Sie gerne jederzeit abändern oder personalisieren können, umgehend an die EU-Kommissionspräsidenten und an Ihre Bundestagsabgeordneten. Die nächste Sitzung des EU-Rats bzw. des Ausschusses der Ständigen Vertreter ist bereits am 27.11.2024, Anfang Dezember wird der Trilog fortgesetzt.
Zusätzlich erhalten Sie einen von unseren österreichischen Kollegen erstellten Fakten-Check, denn derzeit werden von den Befürwortern der Verordnung ideologische Unwahrheiten erzählt, um eine Überarbeitung und die zeitliche Verschiebung der EUDR zu verhindern.
Um Ihnen die Arbeit zu erleichtern, finden Sie die E-Mail an die Kommissionspräsidentin direkt auf dem Musterschreiben. Eine Datei mit den Kontaktdaten der Bundestagsabgeordneten finden Sie im Anhang.
Zum Hintergrund:
Mit der EUDR wird das Ziel verfolgt, Produkte, die in ihrer Herstellung zu Entwaldung führen, auf dem europäischen Binnenmarkt zu regulieren. Damit soll ein Beitrag gegen die weltweite Entwaldung geleistet werden. Wir unterstützen dieses Ziel ausdrücklich, halten die Regelungen in der Verordnung aber für nicht akzeptabel.
Die Vorgaben der Verordnung und damit die Sorgfalts- und Registrierungspflichten sollen zum 30.12.2024 in Kraft treten. Aktuell ist weder das Benchmarking (Risikoeinstufung der Länder) abgeschlossen, noch sind die technischen Voraussetzungen zur Umsetzung und Anwendung der Verordnung geschaffen.
Wie berichtet, hat die EU-Kommission Anfang Oktober einen Vorschlag für eine Verschiebung der Einführung auf den 30.12.2025 gemacht. Dieser Verschiebung müssen der Rat (Mitgliedsländer) und das EU-Parlament zustimmen. Am 14. November 2024 hat das Europäische Parlament neben der zeitlichen Verschiebung um ein weiteres Jahr auch eine inhaltliche Anpassung der EUDR gefordert. Dieses Votum ist richtig und wichtig.
Dabei geht es insbesondere um die Einführung einer vierten Kategorie „kein Risiko“ für Länder, in denen nachweislich seit 1990 keine Entwaldung stattgefunden hat. Mit dieser neuen Kategorie werden die Dokumentationspflichten für Waldbesitzer in den entsprechenden Regionen (bspw. Deutschland) spürbar verringert und würden den aktuell bestehenden Dokumentationspflichten der derzeit geltenden EUTR bzw. dem bei uns geltenden Holzhandelssicherungsgesetz entsprechen.
Das EU-Parlament hat durch seine wichtige Entscheidung eine Diskussion für eine Änderung der EUDR-VO angestoßen. Die Änderungsanträge werden nun im Trilog zwischen dem EU-Parlament, der EU-Kommission und dem Europäischen Rat diskutiert. Die erste Sitzung hat bereits stattgefunden. Gemäß den EU-Statuten müssen die Kommission und der Rat den Änderungen zustimmen.
In seiner Sitzung hat der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedsländer unter Federführung Deutschlands, Frankreichs und Spaniens mit überwiegender Mehrheit gegen inhaltliche Änderungen gestimmt.
Für Ihre Unterstützung danken wir Ihnen und stehen bei Rückfragen gerne zur Verfügung.