Stand 06.06.2025
Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 30.05.2025
Mit Bezug auf die aktuellen Diskussionen um eine Anpassung des Jagdrechtes in Bayern und auch auf die in diesem Kontext vorgetragenen öffentlichen Forderungen des Jagdverbandes, das Waldgesetz zu ändern (Wegfall des Grundsatzes "Wald vor Wild" im Art 1. BayWaldG) und ferner die Methodik des Forstlichen Gutachtens grundlegend zu ändern, möchten wir Sie gerne zur Positionierung des Waldbesitzerverbandes informieren.
Der Bayerische Waldbesitzerverband steht gemeinsam mit den weiteren grundbesitzvertretenden Verbänden (Bayerischer Bauernverband und Familienbetriebe Land und Forst in Bayern) zur Anpassung des Jagdrechtes in einem regelmäßigen Abstimmungsprozess mit dem zuständigen Bayerischen Wirtschaftsministerium. Anlässlich des runden Tisches "Jagdgesetz" am 20.05.2025 haben wir unsere Position in einer Pressemitteilung klargestellt. Lesen Sie hierzu auch die Berichterstattung in der Zeitschrift PIRSCH.
Der Waldpakt 2023 beinhaltet ein klares Bekenntnis der Bayerischen Staatsregierung zum Grundsatz "Wald vor Wild" und zum Forstlichen Gutachten. Änderungen am Verfahren des Gutachtens sind ausdrücklich nur mit Zustimmung der Verbände des Grundeigentums als Vertreter der Jagdrechtsinhaber möglich.
Der Bayerische Waldbesitzerverband weist gegenüber der Bayerischen Staatsregierung die aktuellen Forderungen des Bayerischen Jagdverbandes mit aller Entschiedenheit zurück. Nachdem es sich hier allerdings nicht um neue Forderungen des Jagdverbandes handelt und sich die bayerischen Regierungsparteien im Koalitionsvertrag 2023-28 klar zum Waldpakt bekannt haben, sehen wir uns aktuell noch nicht veranlasst, eine öffentliche Debatte um den Grundsatz "Wald vor Wild" zusätzlich zu befeuern. Unsere Positionierung ist im Rahmen der Pressemitteilung vom 20.05.2025 bereits klar formuliert.
Lesen Sie hierzu auch den Kommentar in der aktuellen Ausgabe des Bayerischen Landwirtschaftlichen Wochenblattes.
Wir fordern eine Einhaltung und Umsetzung des Waldpaktes 2023, mit einem klaren Bekenntnis zum Grundsatz "Wald vor Wild", mit der Sicherung des Forstlichen Gutachtens und mit einer Verbesserung der jagdrechtlichen Rahmenbedingungen durch mehr eigenverantwortliche Handlungsspielräume, so dass ein Aufwachsen zukunftsfähiger Wälder und der Schutz des Eigentums sichergestellt werden können.