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EUDR: Kommission, Parlament und Rat einigen sich auf Trilogergebnis

Stand 05.12.2025

Gestern haben sich EU-Kommission und die Verhandlungsführer aus dem Parlament und des Rates auf die grundlegenden Ergebnisse für die Anpassung der EUDR im Trilog geeinigt. Die Ergebnisse müssen nun sowohl vom Rat als auch vom Europäischen Parlament angenommen werden. Das Parlament wird voraussichtlich in der Plenarsitzung in der Woche 15.–18.12. über den Text abstimmen.

Die wichtigsten Ergebnisse sind:

Anwendungsbeginn:

Die Verpflichtung zur Anwendung der EUDR wird generell um ein weiteres Jahr verlängert. Große Unternehmen und Händler müssen die Verordnung nun ab dem 30. Dezember 2026 anwenden. Kleine Betriebe – Privatpersonen sowie Mikro- oder Kleinunternehmen – erhalten eine zusätzliche Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2027.

Vereinfachung der Anforderungen an die Due-Diligence:

Die Mitgesetzgeber (Rat und Parlament) waren sich einig, dass die Verantwortung für die Einreichung einer Due-Diligence-Erklärung bei den Unternehmen liegen sollte, die ein relevantes Produkt zuerst auf den EU-Markt bringen, und nicht bei den Unternehmen und Händlern, die es anschließend kommerzialisieren.

Die Verpflichtung und Verantwortung, die erforderliche Due-Diligence-Erklärung einzureichen, liegt ausschließlich bei den Betreibern, die das Produkt zunächst auf den Markt bringen.

Nur der erste nachgelagerte Betreiber in der Lieferkette ist dafür verantwortlich, die Referenznummer der ursprünglichen Due-Diligence-Erklärung zu sammeln und zu behalten, anstatt sie weiter unten in der Kette weiterzugeben.

Einmalige Meldung von Primärerzeugern der Mikro- und Kleinunternehmen:

Mikro- und kleinen Primäranbietern sind verpflichtet, eine einmalige vereinfachte Erklärung einzureichen. Diese Unternehmen reichen eine einmalige vereinfachte Deklaration ein und erhalten eine Deklarationskennung, die für Rückverfolgbarkeit ausreicht.

Weitere Ergebnisse:

Die Europäische Kommission wurde von beiden Mitgesetzgebern beauftragt, eine Überprüfung der Vereinfachung durchzuführen und bis zum 30. April 2026 hierzu einen Bericht vorzulegen. Der Bericht sollte die Auswirkungen und die administrative Belastung der EUDR, insbesondere für kleinere Betriebe, bewerten und Wege aufzeigen, wie die identifizierten Probleme angegangen werden können - unter anderem durch Richtlinien und Verbesserungen des Informationssystems. Der Bericht sollte ggfs. von einem Gesetzesvorschlag begleitet werden.

Bestimmte gedruckte Produkte (wie Bücher, Zeitungen, gedruckte Bilder) fallen aus dem Anwendungsbereich der Verordnung.

Die bestehende Multi-Stakeholder-Plattform der Kommission für Expertengruppen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder der Welt bleibt der Ort, um den fortgesetzten Austausch mit Experten, Interessengruppen und allen relevanten Betreibern über die Umsetzung der EUDR sicherzustellen.

Zuständige Behörden sind verpflichtet, der Kommission erhebliche IT-Systemstörungen zu melden, um den reibungslosen Betrieb des Systems zu gewährleisten - jedoch mit einer gewissen Flexibilität, um administrative Belastungen zu minimieren.

Presseinformation des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 05.12.2025

 

LWF: Sommer 2025 - Blatt- und Nadelpilze profitieren von Feuchtigkeit und Hitze

Stand 28.11.2025

Braune Tannennadeln, Elsbeeren mit vorzeitiger Herbstfärbung im Juli und welke Bergahornblätter mit braunen Flecken: Die feucht-warme Witterung im Sommer 2025 hat in Bayern zu auffälligen Krankheitssymptomen an zahlreichen Baumarten geführt, die vielerorts Besorgnis auslösten. In den meisten Fällen kann aber Entwarnung gegeben werden.

Vollständiger Artikel aus LWF-Blickpunkt Waldschutz Nr. 14/2025

 

LWF: Ergebnisse aus dem Mäuse-Monitoring 2025

Stand 21.11.2025

Die Mäusedichten sind auch in diesem Jahr auf einem hohen Niveau. In den Wintermonaten ist daher lokal mit starkem Mäusefraß zu rechnen. Dies betrifft v.a. vergraste Laubholzkulturen aus Wiederaufforstungen. Wir empfehlen, gefährdete Flächen nach dem vollständigen Abwelken der Begleitvegetation auf Schäden zu kontrollieren. 

Vollständiger Artikel LWF Blickpunkt Waldschutz Nr. 13/2025 von Cornelia Triebenbacher, Andreas Hahn 

Neue Mitarbeiter Forstwirt Sascha Mohl

Stand 11.11.2025

Foto Sascha Mohl 600


Liebe Mitglieder,

mein Name ist Sascha Mohl, ich bin 32 Jahre alt und in der schönen Weinregion um Iphofen aufgewachsen. Nach meiner Ausbildung zum Forstwirt bei der Stadt Iphofen konnte ich in den letzten 10 Jahren wertvolle praktische Erfahrungen im Forstbereich sammeln.

Mit einer zukunftsorientierten und praxisnahen Herangehensweise möchte ich als Förster in der WBV Fränkische Schweiz dazu beitragen, Sie bei der nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen zu unterstützen. Es liegt mir am Herzen, Ihnen mit meiner Erfahrung bei den Herausforderungen der modernen Forstwirtschaft zur Seite zu stehen und gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu finden.

Ich freue mich darauf, Sie und Ihren Wald kennenzulernen und mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

Beste Grüße
Sascha Mohl

Bayern begrüßt Agrardiesel-Rückerstattung

Stand 09.11.2025

Die Rückerstattung beim Agrardiesel ab dem Verbrauchsjahr 2026 wird wieder vollständig gewährt. Damit korrigiert die aktuelle Bundesregierung eine falsche Entscheidung der alten Ampelregierung, die deutsche Betriebe gegenüber ihren europäischen Nachbarn erheblich benachteiligt hat.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt den Beschluss ausdrücklich: „Bayern hat bei den Bauerndemos versprochen, sich für unsere Höfe einzusetzen – und wir halten Wort. Ohne diese Korrektur wären unsere Betriebe gegenüber ihren europäischen Nachbarn deutlich im Nachteil gewesen. Mein Dank gilt hier auch unserem Ministerpräsidenten, Dr. Markus Söder, der sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für die Wiedereinführung stark gemacht hat.“

Neue Mitarbeiterin Försterin Laureen Jäger

Stand 04.11.2025

Laureen Jaeger Original 600


Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

mein Name ist Laureen Jäger und ich freue mich sehr, das Team der WBV Fränkische Schweiz seit dem 01.11.2025 als Försterin verstärken zu dürfen.

Ich habe Forstingenieurwesen an der Hochschule Weihenstephan studiert und war anschließend als Revierunterstützung im Großprivatwald sowie als Einsatzleiterin für einen Forstdienstleister im Süddeutschen Raum tätig. Geboren bin ich in München, mittlerweile lebe ich mit meinem Mann und unseren zwei Kindern in der schönen fränkischen Schweiz.

Ich möchte unsere Waldbesitzenden dazu motivieren, sich aktiv und waldbaulich mit ihren eigenen Wäldern auseinanderzusetzen, um deren Entwicklung bewusst mitzugestalten und wertschöpfend in die nächste Generation weitergeben zu können. Für die Umsetzung ihrer forstlichen Ziele stehe ich ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und freue mich auf ein baldiges Kennenlernen!

Mit freundlichen Grüßen
Laureen Jäger

Adresse:

Geschäftsstelle
(2. Stock Verwaltungsgebäude Obstgroßmarkt)
Trattstr. 7
91362 Pretzfeld

Kontakt:

Tel.: 0 91 94 / 3 34 63 - 70
Email: buero@wbvfs.de

Kein Faxempfang mehr möglich!

Öffnungszeiten:

Sprechstunde

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung

Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen.


Büro:

Montag – Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Unsere Förster 

Montag - Freitag

09:00 Uhr - 16:30 Uhr 

unter angegebener Handynummer

siehe Kontakt

Zaun- und Materialverkauf

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Standort:

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