Corona-Konjunkturprogramm für die Forstwirtschaft
Bitte beachten Sie ungedingt die Angaben am Ende des Artikels!
Sehr geehrte Mitglieder, liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,
die Bundesregierung hat vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie und als Reaktion auf deren wirtschaftliche Folgen im Juni dieses Jahres ein Konjunktur- und Zukunftspaket mit einem Gesamtvolumen von 130 Mrd. Euro beschlossen. In diesem Rahmen stellt die Bundesregierung 700 Mio. Euro für den Sektor Forst und Holz bereit. Neben einem Investitionsprogramm und einer Stärkung des Holzbaus können 500 Mio. Euro direkt von Waldbesitzern beantragt werden, sofern die Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung zertifiziert ist und ein SVLFG-Bescheid vorliegt.
Als Waldbesitzer und Mitglied in der Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. (WBV) nehmen Sie an der PEFC-Zertifizierung teil und können somit von dieser Konjunkturbeihilfe profitieren. Sie können einen einmaligen Förderbetrag in Höhe von 100 Euro pro Hektar Wald erhalten.
Die Voraussetzungen hierfür sind:
1. Ihr Waldbesitz ist insgesamt größer als 1 ha; damit gilt eine Bagatellgrenze von 100 Euro
2. Sie können die Konjunkturbeihilfe im Rahmen Ihres De-minimis-Kontingentes erhalten; hierzu ist eine entsprechende De-minimis-Erklärung abzugeben,
3. Die nachhaltige Bewirtschaftung Ihres Waldes ist zertifiziert (z. B. PEFC) und
4. die Konjunkturbeihilfe wird fristgerecht über ein Online-Portal beantragt und die erforderlichen Nachweise werden vollständig eingereicht.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich online über die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR). Alle Informationen und den Zugang zum Online-Antrag finden Sie hier: www.bundeswaldpraemie.de
Im Antragsverfahren müssen Sie Angaben aus Ihrem Beitragsbescheid der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) übernehmen und Angaben zur Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung machen. Hierzu benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung über Ihre Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft in der WBV FS. Bitte beachten Sie, dass die Angaben im SVLFG-Bescheid mit den Angaben in der Bescheinigung über die Mitgliedschaft im FZus und die damit verbundene Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung übereinstimmen. Dies gilt für Name und Anschrift des Waldbesitzers ebenso, wie für die Größe der Forstfläche.
Falls Sie die Konjunkturbeihilfen beantragen möchten, benötigen wir eine Kopie Ihres SVLFG-Bescheids zum Abgleich der bei uns gemeldeten Flächen. Zudem benötigen wir eine Bestätigung, dass alle Ihre Waldflächen im Vereinsgebiet der WBV Fränkische Schweiz liegen (Formular). Bitte reichen Sie uns diesen per Post, per Email (bundeswaldpraemie@wbvfs.de) oder persönlich in die Geschäftsstelle. Die Anfragen werden nach Eingang bearbeitet.
Wir freuen uns sehr, dass Sie über die Mitgliedschaft in unserem Zusammenschluss Zugang zu diesem Konjunkturprogramm erhalten. Für uns ist die Abwicklung mit einem nicht unerheblichen Aufwand verbunden. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir für die Ausstellung der Bescheinigung mit den förderrelevanten Daten eine geringe Gebühr in Höhe von 20,- Euro (netto) erheben müssen. Es handelt sich um eine individuelle Leistung, die nicht allen Mitgliedern unseres Zusammenschlusses offen steht. Wir bitten hierfür um Ihr Verständnis.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Wir bitten Sie dringend, Folgendes zu beachten:
- Ab Antragstellung müssen die Unterlagen innerhalb von 10 Tagen eingereicht werden. Bitte sorgen Sie erst dafür, dass Sie alle Unterlagen haben und stellen anschließend Ihren Antrag.
- Wir benötigen für den Abgleich der Waldflächen eine Kopie Ihres Bescheids der SVLFG und eine Bestätiung, dass alle Ihre Waldgrundstücke in unserem Vereinsgebiet liegen (Formular).
- Die Bescheinigung über die PEFC-Zertifizierung kann nur für den auf dem SVLFG-Bescheid genannten Waldbesitzer ausgestellt werden.
- Bei Erhalt der Prämie verpflichten Sie sich als Waldbesitzer/in, dass Ihr Wald mindestens 10 Jahre PEFC-zertifiziert bleibt, z.B. über die Mitgliedschaft in der WBV.
- Weitere Informationen finden Sie auch im Flyer "Die Bundeswaldprämie" vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Quelle: Bayerischer Waldbesitzerverband
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