Nachprüfungsverfahren Bundeswaldprämie
Stand 23.06.2022
Im Rahmen des Nachprüfverfahrens werden Empfänger der Bundeswaldprämie von der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e. V. (FNR) derzeit kontaktiert und zum Nachweis der fortbestehenden Zertifizierung aufgefordert. Die angeforderte Mitgliedsbescheinigung zum Nachweis der fortbestehenden Zertifizierung muss von der WBV ausgefüllt und unterschrieben werden.
Sollten Sie von der FNR zum Nachweis der fortbestehenden Zertifizierung aufgefordert worden sein, schicken Sie uns bitte eine Email an buero@wbvfs.de mit dem Betreff "Nachprüfung BWP". Wir werden Ihnen dann die Mitgliedsbescheinigung ausstellen und zuschicken. Hierfür fallen als Service für unsere Mitglieder keine Kosten an.
Bitte beachten Sie im Falle von Änderungen der Waldfläche seit Ausstellung der Bescheinigung zur Beantragung der Bundeswaldprämie 2020/2021:
- Wir stellen Ihnen die Mitgliedsbescheinigung im Rahmen des Nachprüfverfahrens laut der uns aktuell vorliegenden Daten Ihrer Mitgliedschaft aus. Sie sind laut WBV-Satzung dazu verpflichtet, uns Änderungen Ihrer Mitgliedsdaten unverzüglich mitzuteilen.
- Die Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. hat gegenüber der FNR bei Änderungen keine Mitteilungspflicht (Mitteilung FNR vom 31.08.2021). Änderungen, z. B. bei Verkauf der Waldfläche, muss der Antragsteller der FNR nur mitteilen, wenn die Zertifizierung auf der bewilligten Fläche oder Teilfläche nicht bestehen bleibt.