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Achtung: Hohe Waldbrandgefahr in Bayern

Stand 29.05.2026

28 05 Waldbrand final

Bildquelle: panthermedia

Das heiße und trockene Wetter der letzten Tage lässt die Waldbrandgefahr in Bayern aktuell wieder deutlich steigen. In weiten Teilen Bayerns gilt aktuell die zweithöchste Warnstufe. Forstministerin Michaela Kaniber appelliert deshalb eindringlich an alle Waldbesucher, weiterhin besonders vorsichtig zu sein, kein Feuer im Wald oder in Waldnähe zu machen und dort auch nicht zu grillen.

„In Bayerns Wäldern reicht derzeit ein einziger Funke aus, um innerhalb weniger Minuten aus trockener Natur einen Großeinsatz zu machen. Deshalb zählt jetzt Vernunft mehr als Nachlässigkeit“, so Forstministerin Michaela Kaniber. „Wir erleben mittlerweile auch in Bayern längere Trockenphasen und ein deutlich höheres Waldbrandrisiko als früher. Umso wichtiger ist ein verantwortungsvoller Umgang mit unserer Natur. Mit Aufmerksamkeit und Rücksicht kann jeder helfen, Waldbrände zu verhindern.“ Unbedingt ist auch das zwischen März und Oktober geltende Rauchverbot im Wald einzuhalten.

LWF: Mit steigenden Temperaturen schwärmt der Borkenkäfer erneut

Stand 29.05.2026

Die Eisheiligen mit ihren sehr kühlen Temperaturen haben den ersten Schwärmflug der Fichtenborkenkäfer kurzzeitig gebremst. Die bereits eingebohrten Käfer haben die kühle Zeit genutzt, weiter ihre Brut anzulegen. In den ausgelegten Bruthölzern im Rahmen des Monitorings ist die Brutanlage weitgehend abgeschlossen. Die Elternkäfer sind somit ausflugbereit zur Anlage der ersten Geschwisterbrut. Die Brut selber ist überwiegend noch im Eistadium. In den unteren Lagen bis 600 m NN sind bereits Larven zu finden. Der Ausflug der ersten Generation wird somit witterungsabhängig frühestens in ein paar Wochen stattfinden.

Vollständiger Artikel aus LWF Blickpunkt Waldschutz Nr. 5/2026

 

Waldzustandserhebung 2025 zeigt weiter hohen Handlungsdruck

Stand 27.05.2026

Am 19. Mai 2026 wurde die Waldzustandserhebung 2025 veröffentlicht. Sie macht deutlich: Die Wälder in Deutschland stehen weiter unter Druck. Trockenheit, Hitze, Extremwetter und Schädlingsbefall belasten viele Bestände erheblich. Zugleich zeigt der Bericht, dass der seit Jahren begonnene Waldumbau Wirkung entfaltet und sich der Zustand vieler Wälder zumindest stabilisiert hat.

2025 hat sich der Kronenzustand der Bäume bundesweit gegenüber dem Vorjahr kaum verändert. Weiterhin ist nur jeder fünfte Baum gesund. Die Zahl neu abgestorbener Bäume ist bei Laub- und Nadelbäumen zwar zurückgegangen, der Wald hat sich aber bis heute nicht von den Dürrejahren 2018 bis 2020 erholt.

Bayern unterstützt Wiederaufforstung nach Waldbrand und Borkenkäfer

Stand 27.05.2026

Im Privat- und Körperschaftswald unterstützt die Forstverwaltung eine Wiederaufforstung, sei es nach Borkenkäfer-Befall oder Waldbrand. Die Waldförderung wurde hierfür erst kürzlich neu gestaltet. Körperschaften und private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten beispielsweise 3,80 Euro pro Pflanze. Zu den Grundfördersätzen sind diverse Zuschläge möglich. So erhöhen sich die Sätze im Schutzwald nochmals um 50 Prozent, im Kleinprivatwald bis 20 Hektar um zehn Prozent.

Auszug Presseinformation StMELF vom 06.05.2026


WBV-Hinweis: Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zur Förderung an Ihren zuständigen Amtsförster (bitte runterscrollen). Wer Zaunmaterial, Einzelschutz oder Pflanzhilfen sucht, kann sich gerne an uns wenden.

 

Anpassung der Mitgliedsbeiträge

Stand 26.05.2026

In der Jahreshauptversammlung am 24.04.2026 wurde einer Anpassung der Mitgliedsbeiträge durch Mehrheit beschlossen. Für die ersten zwei Hektar werden 36 € pro Jahr berechnet. Jeder beginnende weitere Hektar zzgl. 2,00€/ha pro Jahr. Dies entspricht einer Anpassung des Grundbeitrags von bisher rund 2,42 € pro Monat auf 3,00 € pro Monat.

Die Kosten sind in den vergangenen Jahren in nahezu allen Bereichen deutlich gestiegen – insbesondere im IT-Bereich, beispielsweise bei Zertifikaten, Software und Versicherungen. Daher sahen wir uns gezwungen, diesen Schritt zu gehen. Gleichzeitig konnten wir unser Angebot – insbesondere im Bereich Veranstaltungen und Aktivitäten – in den letzten Jahren deutlich erweitern und ausbauen.

Wir bedanken uns für das Verständnis unserer Mitglieder.

Neue Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz (RVWV)

Stand 19.05.2026

Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 18.05.2026

Mit der Unterzeichnung eines umfassenden Dokumentenpakets durch die Präsidenten des Deutschen Forstwirtschaftsrates e.V. (DFWR) und des Deutschen Säge- und Holzindustrie Bundesverbandes e.V. (DeSH) am 15.05.2026 ist die neue „Rahmenvereinbarung für die Werksvermessung von Stammholz 2026“ (RVWV 2026) in Kraft getreten. Damit wird das zentrale Regelwerk der Branche an aktuelle rechtliche und technische Standards angepasst. Die Unterzeichnung markiert das Ende eines intensiven Fachprozesses. Die RVWV bildet in Deutschland seit 2005 die Grundlage für die abrechnungsrelevante Dimensions- und Qualitätsermittlung im Werk. Ihre Überarbeitung war notwendig geworden, um bestehende Regelungslücken zu schließen und die technischen Entwicklungen der letzten Jahre rechtssicher abzubilden.

Moorschutz braucht Moorwald - Neues LWF-Merkblatt zeigt Wege für Waldbesitzende

NWR Duerrerbuehl Moorzentrum C Boris Mittermeier final

Auch gerade für das weitgehend offene Moorzentrum bietet der strukturreiche Moorwald einen wichtigen klimatischen und hydrologischen Puffer.
Foto: Boris Mittermeier


Stand 14.05.2026

Moore zählen zu den wertvollsten und zugleich bedrohtesten Lebensräumen Bayerns. Eine zentrale Rolle für Ihren Erhalt spielen die Moorwälder: Sie halten Wasser im Torfkörper und stabilisieren das Moorklima. Dadurch sichern sie wichtige Funktionen für Klimaschutz, Wasserhaushalt und Biodiversität. Doch frühere Entwässerungen wirken bis heute nach – weniger als fünf Prozent der bayerischen Moore gelten als intakt.

Mit dem neuen Merkblatt „Moorschutz im Wald“ zeigt die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF), wie Waldbesitzende zum Erhalt dieser wertvollen Lebensräume beitragen können. „Moorschutz in Bayern braucht den Moorwald und wir als LWF liefern hierfür die fachlichen Grundlagen“, betont Dr. Peter Pröbstle, Leiter der LWF und Herausgeber der aktuellen Handreichung.

StMELF: Waldbesitzer testen neue Zukunftsbäume

Stand 05.05.2026

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Praxisanbauversuch mit Atlaszeder, Quelle: Norbert Wimmer/LWF 

Der Klimawandel setzt Bayerns Wäldern zu. Um sie fit zu machen, weitet der Freistaat die Forschungsaktivitäten aus. „Mit einer eigenen Förderung unterstützen wir Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer gezielt dabei, neue Baumarten auszuprobieren“, erklärte Forstministerin Michaela Kaniber anlässlich des Tags des Baumes. Und weiter: „Mit vielen kleinen Anbauversuchen gewinnen wir so wertvolle Erfahrungen für zusätzliche Baumarten, die dem Klimawandel standhalten.“

Die sogenannten Praxisanbauversuche funktionieren als so genannte Citizen-Science – sprich „Bürgerwissenschaft“: Mit Beratung und finanzieller Unterstützung durch die Forstverwaltung testen Waldbesitzer auf verschiedenen Standorten den Anbau neuer Baumarten, wie zum Beispiel Baumhasel, Atlaszeder, Bornmüllertanne oder Libanonzeder. Für solche Baumarten erhalten sie neun Euro pro Pflanze und die Aussicht auf einen neuen, klimastabilen Wald. Die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft sowie das Amt für Waldgenetik begleiten die Versuche wissenschaftlich. Sie sammeln Daten darüber, welche Baumarten und Herkünfte auf den jeweiligen Standorten am besten wachsen. Von diesen Erkenntnissen profitieren dann wiederum alle Waldbesitzer.

LWF: Käfer mit Geweih gesucht: Hirschkäfer melden – Lebensräume erhalten

Stand 05.05.2026

Hirschkaefermaennchen und Hirschkaeferweibchen C PantherMedia WildMedia final

Hirschkäfermännchen (erkennbar an dem sichtbaren Geweih) und Hirschkäferweibchen.
Foto: PantherMedia / WildMedia

Der Hirschkäfer (Lucanus cervus) ist einer der größten heimischen Käfer und ein wichtiger Indikator für naturnahe Wälder und Altholzbestände. Helfen Sie mit, das Wissen über das Vorkommen dieses faszinierenden Käfers zu verbessern: Melden Sie Ihre Sichtungen als Teil des Citizen-Science-Projekts über das neue Online–Formular der Bayerischen Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft (LWF) und informieren Sie sich im neuen Merkblatt zum Hirschkäfer.

„Jede Meldung zählt“, betont Dr. Peter Pröbstle, Präsident der LWF. “Mit wenigen Angaben und einem Foto können Bürgerinnen und Bürger einen wichtigen Beitrag zum Schutz des Hirschkäfers leisten. Die gesammelten Daten helfen uns, gezielte Maßnahmen zur Verbesserung seiner Lebensräume umzusetzen.“

Art mit hoher ökologischer Bedeutung
Der Hirschkäfer ist eine Charakterart lichter, wärmebegünstigter Laubwälder mit einem hohen Anteil an Alt- und Totholz. Seine Anwesenheit zeigt, dass diese selten gewordenen Strukturen noch vorhanden sind. Nachweise sind Grundlage für die Bewertung ihres Erhaltungszustands und für entsprechende Schutzmaßnahmen auf nationaler und europäischer Ebene.

EU-Kommission: Weitere Anpassungen bei der EUDR

Stand 05.05.2026

EUDR: EU-Kommission setzt Realitätsverweigerung fort – Waldbesitzer weiter massiv belastet

Die Europäische Kommission hat am 4. Mai weitere Anpassungen zur EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) vorgelegt. In aktualisierten Leitlinien und FAQs werden zwar einzelne Umsetzungsfragen präzisiert, eine echte Entlastung der Forstbetriebe bleibt jedoch weiterhin aus. „Nach den im Dezember in Brüssel beschlossenen Korrekturen an der EUDR und der Verschiebung des Geltungsbeginns auf den 30. Dezember 2026 bildet die nun vorgestellte Leitlinie einen Rückschritt. Die EU-Kommission ist nicht bereit oder nicht in der Lage, die EUDR praxistauglich auszugestalten. Die Änderungen sind kosmetischer Natur und gehen an der Realität der Forstbetriebe vorbei. Von Bürokratieabbau kann keine Rede sein – im Gegenteil, der Regulierungsaufwand wird weiter zementiert“, erklärt AGDW-Präsident Prof. Andreas Bitter.

Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse: realitätsferne Systemvorgaben
Die von der AGDW massiv geforderte Möglichkeit, dass forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse (FWZ) Meldungen im eigenen Namen für die gesamte Mitgliedsfläche vornehmen, bleibt weiterhin ausgeschlossen. Eine solche Meldung seitens des Zusammenschlusses ist nur möglich, wenn dieser stehendes Holz vom Mitglied erwirbt, selbst erntet und verkauft. Dies entspricht jedoch nicht der Realität der überwiegenden Zahl der Zusammenschlüsse. „Es ist erschreckend, wie sich die EU-Kommission einer sachgerechten Lösung verschließt. Statt praxistauglicher Entlastung werden weiterhin Millionen kleinteiliger Einzelregistrierungen von Waldbesitzenden verlangt und damit der administrative Aufwand massiv erhöht“, erklärt AGDW-Präsident Bitter.

Adresse:

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(2. Stock Verwaltungsgebäude Obstgroßmarkt)
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