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Neue Mitarbeiter Forstwirt Sascha Mohl

Stand 11.11.2025

Foto Sascha Mohl 600


Liebe Mitglieder,

mein Name ist Sascha Mohl, ich bin 32 Jahre alt und in der schönen Weinregion um Iphofen aufgewachsen. Nach meiner Ausbildung zum Forstwirt bei der Stadt Iphofen konnte ich in den letzten 10 Jahren wertvolle praktische Erfahrungen im Forstbereich sammeln.

Mit einer zukunftsorientierten und praxisnahen Herangehensweise möchte ich als Förster in der WBV Fränkische Schweiz dazu beitragen, Sie bei der nachhaltigen Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen zu unterstützen. Es liegt mir am Herzen, Ihnen mit meiner Erfahrung bei den Herausforderungen der modernen Forstwirtschaft zur Seite zu stehen und gemeinsam zukunftsfähige Lösungen zu finden.

Ich freue mich darauf, Sie und Ihren Wald kennenzulernen und mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

Beste Grüße
Sascha Mohl

Bayern begrüßt Agrardiesel-Rückerstattung

Stand 09.11.2025

Die Rückerstattung beim Agrardiesel ab dem Verbrauchsjahr 2026 wird wieder vollständig gewährt. Damit korrigiert die aktuelle Bundesregierung eine falsche Entscheidung der alten Ampelregierung, die deutsche Betriebe gegenüber ihren europäischen Nachbarn erheblich benachteiligt hat.

Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber begrüßt den Beschluss ausdrücklich: „Bayern hat bei den Bauerndemos versprochen, sich für unsere Höfe einzusetzen – und wir halten Wort. Ohne diese Korrektur wären unsere Betriebe gegenüber ihren europäischen Nachbarn deutlich im Nachteil gewesen. Mein Dank gilt hier auch unserem Ministerpräsidenten, Dr. Markus Söder, der sich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen für die Wiedereinführung stark gemacht hat.“

EUDR: Jetzt Anwendungsbeginn verschieben und praktikable Lösungen erarbeiten

Stand 07.11.2025

Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 06.11.2025

Die EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR), deren Umsetzung zum 30.12.2025 erfolgen soll, steht weiterhin in der Kritik. In zahlreichen Gesprächen mit der EU-Kommission, Parlamentariern, Verwaltung und Politik haben wir gegen den Aufbau sinnloser Bürokratie für die Waldbesitzenden durch die Umsetzung der Verordnung hingewiesen; insbesondere dort, wo es nachweislich keinerlei Probleme der Entwaldung und Waldzerstörung gibt. Kosten und Aufwand sind für die Primärproduzenten und die nachgelagerte Kette der Holzverarbeitung immens.

Am 21.10.2025 hat die EU-Kommission anstelle der bereits angekündigten Verschiebung um ein weiteres Jahr einen Vorschlag für eine Anpassung der EUDR vorgelegt, der nun im Europäischen Parlament und im Rat der Mitgliedsländer diskutiert werden muss. Der Start der Verordnung soll demnach nur für kleine Betriebe verschoben und die Sorgfaltserklärung für kleinere Betriebe geringfügig geändert werden. Statt einer regelmäßigen Sorgfaltserklärung soll es nun eine einmalige Deklarationserklärung geben, die aber bei Änderungen anzupassen ist. Gerade für den kleineren Waldbesitz, der keinen Wirtschaftsplan mit einem jährlichen Hiebssatz hat, ist dies Augenwischerei.

Neue Mitarbeiterin Försterin Laureen Jäger

Stand 04.11.2025

Laureen Jaeger Original 600


Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

mein Name ist Laureen Jäger und ich freue mich sehr, das Team der WBV Fränkische Schweiz seit dem 01.11.2025 als Försterin verstärken zu dürfen.

Ich habe Forstingenieurwesen an der Hochschule Weihenstephan studiert und war anschließend als Revierunterstützung im Großprivatwald sowie als Einsatzleiterin für einen Forstdienstleister im Süddeutschen Raum tätig. Geboren bin ich in München, mittlerweile lebe ich mit meinem Mann und unseren zwei Kindern in der schönen fränkischen Schweiz.

Ich möchte unsere Waldbesitzenden dazu motivieren, sich aktiv und waldbaulich mit ihren eigenen Wäldern auseinanderzusetzen, um deren Entwicklung bewusst mitzugestalten und wertschöpfend in die nächste Generation weitergeben zu können. Für die Umsetzung ihrer forstlichen Ziele stehe ich ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite und freue mich auf ein baldiges Kennenlernen!

Mit freundlichen Grüßen
Laureen Jäger

Zitterpappel zum „Baum des Jahres 2026“ gekürt

Stand 05.11.2025

Schnellwüchsige Pionierbaumart steht für Erneuerung und Artenvielfalt

Zum „Baum des Jahres 2026“ ist die Zitterpappel (Populus tremula) gekürt worden. Die heute Vormittag (05.11.2025) bekannt gegebene Entscheidung der „Baum des Jahres – Dr. Silvius Wodarz Stiftung“ unterstreicht die ökologische Bedeutung der auch als Aspe oder Espe bekannten Pionierbaumart im Klimawandel.

Die Zitterpappel gehört zu den Weidengewächsen und ist in ganz Europa heimisch. „Sie besiedelt offene Flächen, trägt zur Regeneration von Wäldern bei und bietet zahlreichen Tieren Lebensraum. Über 60 Schmetterlingsarten, darunter der Große Schillerfalter, nutzen sie als Futterpflanze, und viele Vogelarten profitieren von ihrem reichen Insektenangebot“, teilt die Wodarz-Stiftung mit. Damit rücke 2026 eine Baumart in den Fokus, die sinnbildlich für Widerstandskraft, Artenvielfalt und Erneuerung stehe.

Als mittelgroßer, sommergrüner Laubbaum erreicht sie je nach Standort eine Höhe von 20 bis 30 Metern. Charakteristisch für die Espe sind ihre breit verzweigte Krone und ihre beweglichen, annähernd kreisrunden, gezähnten Blätter, die aufgrund ihrer sehr langen, seitlich abgeflachten Blattstiele bei jeder Luftbewegung unverkennbar „zittern“. Ihr wissenschaftlicher Name leitet sich von diesem Blatt-Zittern ab – „Populus“ für Pappel, „tremula“ für zitternd.

Die schnellwüchsige Pionierbaumart bevorzugt sonnige bis halbschattige Plätze mit gut durchlässigen, frischen Böden. Sie erweist sich als sehr widerstandsfähig u. a. gegenüber Frost und Wind und kann sich gut in unterschiedlichen Landschaften behaupten. Gerade im Klimawandel spielt sie eine wichtige Rolle beim Walderhalt, denn sie besiedelt entstandene Schadflächen rasch. Nach Stürmen, Bränden oder Kahlschlägen ist sie oft die erste Baumart, die zurückkehrt. Durch ihr weit verzweigtes Wurzelsystem kann sie sich vegetativ vermehren und bildet so ganze Pappelhaine.

Vollständige Presseinformation der FNR vom 05.11.2025

Sehr gute Holzpreise im 4. Quartal 2025

Stand 03.11.2025

Liebe Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer,

wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Holzmarktpreise aktuell auf einem sehr guten Niveau liegen. Nutzen Sie die guten Bedingungen!

Sollten Sie Interesse am Einschlag oder an einer Beratung haben, melden Sie sich bitte vorab in unserer Geschäftsstelle unter Tel. 09194-3346370 bzw. buero@wbvfs.de.

Ihr WBV Team

LWF: "Borkenkäferjahr 2025 - In vielen Teilen Bayerns heißt es durchatmen, aber mit Blick nach vorne"

Stand 31.10.2025

Wie gewohnt endete das Borkenkäfermonitoring 2025 der LWF in der letzten Septemberwoche. Es zeigt erfreuliche Ergebnisse: Dank günstiger Witterung und engagiertem Forstmanagement gingen die Borkenkäferschäden in Bayerns Wäldern erneut deutlich zurück. Warum es trotzdem wichtig ist, die Lage im Blick zu behalten und den Herbst und Frühwinter für eine effektive Borkenkäferbekämpfung zu nutzen, erklären die Expertinnen und Experten der LWF.

Vollständiger Artikel 

Quelle: LWF Blickpunkt Waldschutz 12/2025 von von Cornelia Triebenbacher, Karin Bork, Tobias Frühbrodt, Andreas Hahn

Einordnung aktueller Vorschlag der EU-Kommission zur EUDR

Stand 23.10.2025


Die EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall hat am Dienstag einen Kommissionsvorschlag zur EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte (EUDR) veröffentlicht.

Nachfolgend möchten wir Ihnen die wichtigsten Punkte des Vorschlags erläutern und eine Einordnung vornehmen:

Übergangszeitraum für Unternehmen:
Die Kommission schlägt eine eingeschränkte Verlängerung der Übergangsfristen vor. Konkret bedeutet das, dass die EU-Verordnung über Entwaldungsfreie Produkte erst ab dem 30. Dezember 2026 für Kleinst- und Kleinunternehmen anzuwenden ist. Für große und mittlere Unternehmen gilt weiterhin der 30. Dezember 2025. Weiterhin gilt eine Übergangsfrist von sechs Monaten (Mitte 2026), in der keine Sanktionen umgesetzt werden.
Die Definition der Kleinst- oder Kleinunternehmen der EU lautet wie folgt: Kleinstunternehmen: ≤10 Mitarbeiter, Bilanzsumme ≤ 350.000 €, Umsatz ≤ 700.000 €; Kleinunternehmen: ≤50 Mitarbeiter, Bilanzsumme ≤5 Mio. €, Umsatz ≤10 Mio. €)

Einordnung: Dementsprechend würden nahezu alle Waldbesitzer zur Gruppe der Kleinst- und Kleinunternehmen zählen. Der Anwendungsbeginn für die Forstbetriebe wäre der 30. Dezember 2026.

LWF: "Wildschadenverhütungsmittel und Borkenkäferbekämpfung: Aktuelles zur Pflanzenschutzmittelsituation"

Stand 23.10.2025

Wildschadenverhütungsmittel gehören zu den am häufigsten eingesetzten Pflanzenschutzmitteln im Wald. Viele der verfügbaren Mittel bestehen aus natürlichen oder biologischen Inhaltsstoffen wie Blutmehl, Fischöl, Schafsfett oder Quarzsand. Sie schützen Bäume vor Wildverbiss, Verfegen oder Schälen. Der Einsatz ist nur erlaubt, wenn es keine andere zumutbare Alternative gibt. Für die Anwendung von Profi-Pflanzenschutzmitteln wird ein Pflanzenschutz-Sachkundenachweis benötigt.

Vollständiger Artikel 

LWF Blickpunkt Waldschutz 11/2025 von Andreas Hahn und Carolin Buchner

Klimafeste Baumarten für Bayerns Zukunftswälder - „BaSiS 2.0" ermöglicht Ausblick bis ins Jahr 2100

Stand 16.10.2025

Anbaurisiko StMELF

Quelle: StMELF

Bayern baut seine bundesweite Vorreiterrolle beim Waldumbau weiter aus. „So können wir unsere Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer künftig noch gezielter beraten, welche Baumarten in ihrem Wald mit dem Klimawandel am besten zurechtkommen“, erklärte Forstministerin Kaniber beim offiziellen Start des weiterentwickelten Standortinformationssystems „BaSIS 2.0“. Vom neuen digitalen Hilfsmittel zeigt sich die Ministerin begeistert: „Unsere Försterinnen und Förster haben damit ein wegweisendes Beratungsinstrument für klimafitte Zukunftswälder zur Hand: Mit dem neuen Datensatz lässt sich für jeden Wald im Freistaat bis ins Jahr 2100 in die Zukunft blicken und abschätzen, welche Baumarten vor Ort mit dem künftigen Klima zurechtkommen und welche nicht.“

Adresse:

Geschäftsstelle
(2. Stock Verwaltungsgebäude Obstgroßmarkt)
Trattstr. 7
91362 Pretzfeld

Kontakt:

Tel.: 0 91 94 / 3 34 63 - 70
Email: buero@wbvfs.de

Kein Faxempfang mehr möglich!

Öffnungszeiten:

Sprechstunde

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung

Die Geschäftsstelle ist vom 24.12.2025 bis 06.01.2026 geschlossen.


Büro:

Montag – Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Unsere Förster 

Montag - Freitag

09:00 Uhr - 16:30 Uhr 

unter angegebener Handynummer

siehe Kontakt

Zaun- und Materialverkauf

Donnerstag

09:00 Uhr – 12:00 Uhr

Standort:

» bei GoogleMaps

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