SVLFG-Förderung: Kommunikations- und Notrufgerät im Forst (bis Ende Oktober)
Stand 25.08.2023
Im Notfall gefunden werden
Funkgeräte mit einer aktiven und passiven Notruffunktion ermöglichen es einem Verunfallten, entweder über Tastendruck einen Kollegen der Waldarbeitergruppe zu alarmieren oder es wird über einen Lage- und Bewegungssensor automatisiert ein Notruf abgesetzt, wenn man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist. Diese Geräte überprüfen, ob man sich noch in der Reichweite des mitarbeitenden Kollegen befindet und quittieren dies.
Förderbedingungen
Auch 2023 fördert die SVLFG den Neukauf ausgewählter Produkte, die der Sicherheit und dem Gesundheitsschutz dienen. Dafür stellt sie 1.200.000 Euro zur Verfügung.
Zuschussberechtigt sind alle Unternehmen, die in der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft versichert sind und in den Jahren 2021 und 2022 keinen Zuschuss bekommen haben.
Die maximale Förderung beträgt generell nicht mehr als 50 Prozent des zuletzt an die LBG gezahlten Jahresbeitrags. Beim Kommunikations- und Notrufgerät im Forst gilt der Fördersatz von 30%, max. 400 EUR. Gefördert wird nur die Beschaffung von mindestens 2 Gerätesets. Pro Förderaktion und Unternehmen kann je (nur) ein Antrag gestellt werden. Die Vergabe der Prämien erfolgt in der Reihenfolge der Antragseingänge. Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst. Das Förderprgramm läuft bis zum 31.10.2023. Weitere Informationen zu allen Förderprogrammen unter https://www.svlfg.de/arbeitssicherheit-verbessern.
Antrag auf Präventionsförderung für Kommunikations- und Notrufgerät im Forst