Stand 07.04.2021
Mit Beginn des neuen Jahres traten neue PEFC-Standards in Kraft. Durch Ihre Mitgliedschaft in der WBV Fränkische Schweiz e.V. ist Ihr Wald PEFC-zertifiziert.
Nach einer einjährigen Überarbeitungszeit gibt es für alle PEFC-Waldbesitzer in Deutschland einen neuen PEFC-Standard, welcher zum 01.01.2021 in Kraft trat. Gemeinsam haben Vertreter der Waldbesitzer, Wissenschaftler, sowie weitere am Wald interessierte Gruppen diesen Standard ausgearbeitet. Da es eine einjährige Übergangsfrist gibt, gelten in 2021 der alte und der neue Standard gleichzeitig.
Nutzen Sie diese Zeit, um sich mit dem neuen Waldstandard vertraut zu machen! Dem Waldstandard wurden zwei neue Kriterien zu den Themen Waldränder und Erdöl-basierte Produkte hinzugefügt. Des Weiteren gibt es eine Reihe von Konkretisierungen, z. B. bei den Standards Mischbestände, angepasste Wildbestände und dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Die aktuellen Standards mit Neuerungen haben wir für Sie zusammengefasst:
• Auf nährstoffarmen Böden ist eine reguläre Vollbaumnutzung nicht erlaubt, um die Böden nicht dauerhaft zu verarmen und um die Ertragskraft des Bodens für die nachfolgenden Generationen zu erhalten.
• Private Selbstwerber müssen einen qualifizierten Motorsägenkurs nachweisen.
• Eingesetzte Forstunternehmer müssen ein von PEFC anerkanntes Forstunternehmerzertifikat aufweisen.
• Bio-Öle und Sonderkraftstoffe (bei Arbeitsgeräten mit Verbrennungsmotoren) sind für alle verpflichtend, auch für eingesetzte Brennholzselbstwerber. Eine Ausnahme gibt es nur für landwirtschaftliche Schlepper ohne hydraulisch angetriebene Anbaugeräte.
• Pflanzenschutzmittel dürfen nur als letztes Mittel und durch Personen mit Sachkundenachweis ausgebracht werden. Außer bei Polterbehandlungen und Verbissschutz ist dazu ein Gutachten einer fachkundigen Person erforderlich.
• Biotopholz (stehendes und liegendes Totholz, Horst- und Höhlenbäume) soll in angemessenen Umfang erhalten bleiben. Werden Betriebspläne aufgestellt, müssen Aussagen zum Biotopholz enthalten sein.
• Der Mindestabstand von Rückegassen im Wald bleibt bei 20 m. Gleißbildung ist zu vermeiden, flächiges Befahren zu unterlassen.
• Waldbesitzende als Jagdgenossenschaftsmitglieder wirken auf angepasste Wildbestände hin (Grundlage für naturnahe Waldbewirtschaftung).
• NEU: Struktur- und artenreiche Waldränder sollen gefördert werden.
• NEU: Kunststoffprodukte, wie Wuchshüllen, sin nach Gebrauch zu entnehmen und fachgerecht zu entsorgen um Rückstände im Ökosystem zu vermeiden.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen können Sie unter https://www.pefc-bayern.de/neue-standards.html einsehen.
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