Öffentliches Beteiligungsverfahren zur "EU-Wiederherstellungsverordnung"
Stand 11.06.2026
Die Europäische Union hat mit der sogenannten Wiederherstellungsverordnung (dem „Nature Restoration Law“) verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Natur und Ökosystemen beschlossen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, hierfür nationale Maßnahmen zu entwickeln und in einem Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) festzuhalten. Wir berichteten bereits mehrfach über die weitreichenden negativen Folgen, die in diesem Zusammenhang für den Waldbesitz und die Forstwirtschaft zu erwarten sind. Das Bundesumweltministerium erarbeitet derzeit diesen Nationalen Wiederherstellungsplan. Aktuell läuft ein Online-Beteiligungsverfahren, an dem sich jeder beteiligen kann.



