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Entscheidung im Bundeskabinett: Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Stand 16.09.2025

Entscheidung im Bundeskabinett: Agrardieselrückvergütung kommt zurück

Die Bundesregierung hat ein zentrales Versprechen aus dem Koalitionsvertrag erfüllt: Die Agrardieselrückvergütung wird vollständig wieder eingeführt. Grundlage ist ein heute vom Bundeskabinett beschlossener Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF). Ab 1. Januar 2026 erhalten land- und forstwirtschaftliche Betriebe erneut 21,48 Cent pro Liter Diesel zurück. Das entlastet die Branche dauerhaft um rund 430 Millionen Euro jährlich und stärkt die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Betriebe.

Dazu sagt der Bundesminister für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat, Alois Rainer:

„Die Bundesregierung hat eine der größten Fehlentscheidungen der Ampel-Regierung korrigiert. Die Agrardieselrückvergütung kommt vollständig zurück. So entlasten wir unsere Betriebe, geben ihnen Planungssicherheit und stärken ihre Wettbewerbsfähigkeit. Genau das war in der Landwirtschaftspolitik überfällig.“

Derzeit werden landwirtschaftliche Betriebe nur noch mit 6,44 Cent pro Liter steuerlich entlastet. Zum 1. Januar 2026 sollte die Entlastung komplett entfallen.

Bayern beschließt Eckpunkte für neues Jagdgesetz

Stand 15.09.2025

Die Bayerische Staatsregierung hat heute die Eckpunkte zur Änderung des Bayerischen Jagdgesetzes beschlossen. Mit klaren Leitlinien für Abschussplanung, Jagdzeiten und den Umgang mit dem Wolf schlägt der Freistaat einen wichtigen Weg ein für klimastabile Wälder und eine zukunftsfähige Jagd. „Unser Wald ist mehr als nur Bäume – er ist unsere grüne Lunge, unser Schutzschild gegen den Klimawandel und die Heimat vieler Tiere. Darum ist es unsere Pflicht, ihn widerstandsfähig und stark zu machen“, betonte Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber. „Das neue Jagdgesetz bringt weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung und größere Freiheiten. Für mich war zentral: Freiheit kann nur dort eine Lösung sein, wo das Zusammenspiel von Jagd und Wald gelingt.“

So entscheidet das „Forstliche Gutachten zur Situation der Waldverjüngung“ wer unter welchen Bedingungen aus der Abschussplanung aussteigen kann und darf. Es zeigt alle drei Jahre wissenschaftlich abgesichert, wo Wald und Wild im Einklang stehen. „Das Forstliche Gutachten ist zukünftig die entscheidende Messlatte, wer unter welchen Bedingungen aus der Abschussplanung rauskommt. Genau das war mir bei all den Verhandlungen sehr wichtig. Es ist die Messlatte dafür, ob mehr Eigenverantwortung möglich ist oder Vorgaben notwendig bleiben. In grünen Gebieten erhalten Eigentümer und Jäger größtmögliche Freiheiten. In roten Gebieten gelten dagegen klare Auflagen: verpflichtende Waldbegänge, ein geeignetes Jagdkonzept und ein Abschussnachweis, als Sanktion für Gebiete, die wiederholt rot sind. Dieser Abschussnachweis wird erstmalig gesetzlich verankert und das ist gut so. Das nächste Gutachten steht im Jahr 2027 an. Ganz Deutschland beneidet uns um dieses Gutachten – und zu Recht“, erklärte Kaniber.

Fördermöglichkeiten für Streuobstpflege und Agroforstsysteme im September

Stand 31.08.2025


Jetzt Antrag stellen: Bayernweite Fördermöglichkeiten für Streuobstpflege und Agroforstsysteme im September beantragen

Im gesamten September können Landwirtinnen und Landwirte auf ihren Flächen wieder Fördermittel für das Anlegen von Agroforststreifen und die Pflege von Streuobstbäumen beantragen.

Alle Streuobstbäume, die in die flächenbezogene KULAP-Maßnahme K78-Erschwerte Bewirtschaftung einbezogen sind, können einen geförderten Pflegeschnitt erhalten. Dieser dient der Baumgesundheit und -vitalität. Je nach Alter des Baumes stehen drei Pflegepauschalen zwischen 25 und 120 Euro je Baum bereit. Erstmalig können Landwirte den Antrag für diese, den Streuobstpakt Bayern unterstützende Maßnahme, dieses Jahr online stellen. Dadurch wird die Förderabwicklung sowohl für die Landwirte als auch für die Verwaltung vereinfacht.

Informationen zur EU-Verordnung entwaldungsfreie Produkte (EUDR)

Stand 22.08.2025

Nach aktuellem Stand wird ab dem 30. Dezember 2025 die EU-Verordnung entwaldungsfreie Produkte (EUDR) wirksam. Zur Information und inhaltlichen Unterstützung und Begleitung der privaten Waldbesitzenden und Forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse stellt die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) umfangreiche Anleitungshilfen zur EUDR in der Forstwirtschaft bereit. Ziel ist es, die Waldbesitzenden bei der Umsetzung der erforderlichen Aufgaben zu begleiten, sie zu unterstützen und ihnen laufend aktuelle Informationen sowie Anleitungen und Hilfestellungen zukommen zu lassen.

Folgende Inhalte können voraussichtlich ab Oktober auf der Serviceplattform „EUDR in der Forstwirtschaft" online abgerufen werden:

  • Umfangreiche Erklärungen, welche Folgen die neue Verordnung für die Waldbesitzenden hat und welche Aufgaben auf sie zukommen
  • Alle Hintergründe zur EUDR-Verordnung
  • Alles Wissenswerte zur Sorgfaltspflicht und -erklärung, der Geolokalisierung, der Kontrolle der EUDR durch die jeweils zuständigen Behörden und dem EU-Informationssystem
  • Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Geolokalisierung
  • Schritt-für-Schritt-Ausfüllhilfe zur Sorgfaltserklärung
  • Ausführliche Antworten auf die häufigsten Fragen zur EUDR (FAQ)
  • Ein Anfragemanagement, an das sich Waldbesitzende mit individuellen Fragen wenden können
  • Anschauliche Fallbeispiele für die häufigsten Szenarien für Privatwaldbesitzer oder forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse
  • Die Handreichung zur entwaldungsfreien Forstwirtschaft, Informations-Flyer und einen digitalen Überblick und Links zu EUDR-Akteuren
  • Aktuelle Nachrichten und Entwicklungen zur EUDR
  • Veranstaltungshinweise zur EUDR


Informationen der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe vom 18.08.2025

Zweite Borkenkäfer-Generation steht in den Startlöchern - Jetzt intensiv suchen und rasch handeln!

Stand 08.08.2025

Borkenkaefer Monitoring 07.08.2025 final

Karte zur aktuellen Gefährdungslage für Befall durch Buchdrucker, Stand 07.08.2025, Quelle: https://www.fovgis.bayern.de/borki/


Die kommenden Wochen sind für unsere Wälder entscheidend. Die zweite Borkenkäfer-Generation steht kurz vor dem Ausflug. Waldministerin Kaniber warnt deshalb eindringlich alle Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer: „Der nasse Juli hat zwar bayernweit die Populationsdynamik des Borkenkäfers gebremst, aber nicht gestoppt. Unser Monitoring zeigt aktuell steigende Fangzahlen, vor allem im Süden Bayerns. Die Gefahr für Fichtenwälder nimmt zu. Jetzt ist es wichtig, intensiv zu kontrollieren und befallene Bäume rasch aufzuarbeiten.“

Adresse:

Geschäftsstelle
(2. Stock Verwaltungsgebäude Obstgroßmarkt)
Trattstr. 7
91362 Pretzfeld

Kontakt:

Tel.: 0 91 94 / 3 34 63 - 70
Email: buero@wbvfs.de

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Unsere Förster 

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unter angegebener Handynummer

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Zaun- und Materialverkauf

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