Aushaltekriterien und Sortimente
Fichte und Kiefer Langholz: ab 10 m in Meterschritten bis 18 m plus 2 % Übermaß. Am starken Ende (Stock) max. 65 cm und am schwachen Ende (Zopf) mindestens 18 cm ohne Rinde. Das Holz muss gerade sein! Verschnittlängen mit 5, 6, 8, 9 m + 2% Übermaß dürfen dazu gelegt werden. Bitte beachten Sie, dass es bei Längen unter 10 m Preisabschläge gibt und dass 7-m-Längen bei den Sägern nicht gewünscht sind.
Fichte und Kiefer/Lärche Fixlänge: 5,0 m + 10 cm Übermaß schneiden. Zopf mind. 18 cm o.R., Stock maximal 65 cm o.R. (4,10 m Fichte nur in Ausnahmefällen, für schwächere Hiebe: Zopf 14 cm o.R. und Stock 55 cm.).
- Eichenstammholz ab 4,0 m + 20 cm in Meterschritten ab Zopf 38 cm o.R..
- Buchenstammholz nur nach Rücksprache; im Notfall ab 5,10 m + 20 cm, in Meterschritten (Mindestzopf 40 cm!!)
- Industrieholz Laub oder Nadel, Zopf 6 cm o.R. (2 oder 3 oder 4 m Länge), Stock 65 cm (bitte im Hieb für eine Länge entscheiden)
- Buchenbrennholz 4 oder 5 m, Zopf 15 cm o.R.
Beim Laubholz bitten wir darum, die Stämme einzeln aufzulegen, also NICHT zu poltern.
Für alle Sortimente gilt:
- Wenn Sie einen Hieb planen, kontaktieren Sie vorher die Geschäftsstelle der WBV und fragen Sie nach der aktuellen Aushaltung. Es können sich immer Änderungen ergeben.
- Polter sind so anzulegen, dass sie bei jedem Wetter und zu jeder Tages- und Nachtzeit LKW anfahrbar sind.
- Eine Polterhöhe über 2,50 m bitte vermeiden.
- Die von Ihnen angelegten Polter sind mit Ihrem Namen und der Stückzahl der Stämme zu versehen.