Waldbewirtschaftung
Was ist Waldbewirtschaftung?
Die WBV Fränkische Schweiz bietet allen Waldbesitzern an, die Bewirtschaftung und Pflege ihrer Wälder vertraglich zu übernehmen. Grundsätzlich richtet sich dieses Angebot an Waldbesitzer, die nicht mehr in der Lage sind dies zu tun, oder es nicht wollen.
Je nach Flächengröße, Flächenausformung, Bestandesstruktur und vielem mehr entscheidet sich, wie ein entsprechendes Angebot aussehen muss.
Bei jedem Waldbesitzer können unterschiedliche Faktoren zu ganz unterschiedlichen Vertragsgestaltungen führen.
Wir kümmern uns bei einem „Rundum-Service“ um alle Angelegenheiten des Waldes, natürlich in enger Rücksprache mit seinem Besitzer. Ziel sollte es sein, den Service kostendeckend bis gewinnbringend anbieten zu können, d.h. der Waldpflegevertrag trägt sich über die Waldpflege und den damit verbundenen Holzanfällen selber. Genaueres kann man aber erst vor Ort entscheiden.
Deswegen machen Sie einen Vorort-Termin mit uns aus, wir informieren Sie gerne.
Wegeerschließung
Wichtige Voraussetzung für die Holzvermarktung ist eine Wegeerschließung der Wälder mit ganzjährig LKW-festen Abfuhrwegen. Was nützt das schönste, wertvollste Haus ohne Eingangstür, so ist es mit Ihrem Wald. Was ist ein gut gepflegter Baumbestand wert, wenn man ihn nicht bearbeiten kann. Dies ist auch bei uns eine Herausforderung. Hier ist Aufklärung und ein Miteinander der Waldbesitzer erforderlich.
Waldpflege
Um Ihnen sämtliche mit dem Wald in Verbindung stehenden Arbeiten abzunehmen und Ihnen den nachhaltigen Ertrag Ihres Waldes zu ermöglichen, bieten wir verschiedene „Rundum-Sorglos-Pakete“, sogenannte Waldpflegeverträge an. Wir übernehmen gerne auch die komplette Bewirtschaftung Ihres Waldes, kümmern uns um Ihre Abrechnung und Ihre Fördermittel.
Durchforstung
Bei dieser waldbaulichen Pflegemaßnahme wird aus dem Baumbestand gezielt eine Anzahl Bäume entnommen. Die Zielsetzung einer Durchforstung ist die Stabilität des Baumbestands, die Lenkung der Baumartenzusammensetzung und der Baumzuwachs. Nach einer individuellen Abstimmung mit Ihnen werden gezielt abgestorbene, schwache und schlagreife Bäume gefällt.
Kulturbegründung/Pflanzung
Gerne können Sie Forstpflanzen und Zaun- sowie Pflanzmaterial über uns beziehen. Wenn Sie für die Pflanzung oder den Zaunbau Hilfe benötigen, vermitteln wir Ihnen gern den passenden Unternehmer. Bitte setzen Sie sich hierzu mit uns in Verbindung.
Naturverjüngung
Die Naturverjüngung ist der eleganteste Weg, den Generationenwechsel im Bestand einzuleiten. Dabei wird die natürliche Ansamung der Altbäume für die Begründung einer neuen Waldgeneration genutzt. Diese Form der Waldverjüngung zeichnet sich insbesondere durch ihre wirtschaftlichen und ökologischen Vorteile aus. Um hierfür die Rahmenbedingungen in Ihrem Wald bestmöglichst zu gestalten, stehen wir Ihnen für Fragen gern zur Verfügung.
PEFC-Zertifizierung
Die WBV Fränkische Schweiz ist PEFC-zertifiziert. PEFC (Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes) ist die größte Institution zur Sicherstellung und Vermarktung nachhaltiger Waldbewirtschaftung durch ein unabhängiges Zertifizierungssystem. Holz und Holzprodukte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltiger Forstwirtschaft.
Seit dem 01.01.2021 haben sich die Standards der PEFC-Zertifizierung geändert. Weitere Informationen finden sie unter https://www.pefc-bayern.de/neue-standards.html.
Der neue PEFC-Waldstandard kann hier heruntergeladen werden.
Die wichtigsten Gründe für die PEFC-Zertifizierung sind:
- Unterstützung des Kleinprivatwaldes
- Umfassender Nachhaltigkeitsansatz
- Integrativer Naturschutz statt Flächenstilllegung
Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"
Stand 19.05.2023
Im vergangenen Jahr ist das neue Förderprogramm des Bundes „Klimaangepasstes Waldmanagement“ gestartet. Waldbesitzende können hier Prämienzahlungen von bis zu 100 Euro pro Hektar und Jahr erhalten, wenn sie konkrete Kriterien bei der Waldbewirtschaftung umsetzen bzw. berücksichtigen. Die Einhaltung dieser Kriterien kann u.a. über eine Zusatzzertifizierung, die sogenannte PEFC-Fördermodulzertifizierung (PEFC-FöMo), nachgewiesen werden.
Wir als Waldbesitzervereinigung Fränkische Schweiz e.V. werden unseren Mitgliedern die Teilnahme am Fördermodul ermöglichen. Wer bereits einen positiven Förderbescheid erhalten hat, meldet sich bitte bei uns!
Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben. Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen. Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie hier.
Informationen zur FöMo Zertifizierung finden Sie auf der Homepage von PEFC Bayern https://www.pefc-bayern.de/pefc/foerdermodul.html.
Weiterführende Informationen zur Förderung "Klimaangpasstes Waldmanagement" finden Sie in unserem Artikel: Informationen zum Förderprogramm "Klimaangepasstes Waldmanagement"; Zuwendungen zukünftig NICHT mehr über De-minimis-Regelung
Stand 16.05.2023
Informationsschreiben des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 12.05.2023:
Sehr geehrte Damen und Herren,
das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat heute über aktuelle Entwicklungen beim Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ informiert.
„Die Änderung der Förderrichtlinie "Klimaangepasstes Waldmanagement" wird am 15.5. im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 16.5. in Kraft. Mit der Änderung wird die Maßgabe des Haushaltsausschusses umgesetzt, bei der Bewilligung der Förderung eine schnelle Bearbeitung und Auszahlung der bereits eingegangenen Anträge sicherzustellen und über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu ermöglichen. Diese Möglichkeit besteht jetzt bis zum Ende des Jahres. Die Änderung der Richtlinie enthält ausschließlich administrative Aspekte, die für die beihilferechtliche Freistellung und den vorzeitigen Maßnahmenbeginn erforderlich sind. Sie beinhaltet keine inhaltlichen Änderungen des Programms.
Das BMEL hat die beihilferechtliche Freistellung der Förderrichtlinie (Anzeige bei der EU-Kommission) veranlasst, so dass die Zuwendungen künftig außerhalb der de-minimis-Auflage bewilligt werden.
Das BMF hat die Haushaltsmittel inzwischen freigegeben, so dass die FNR die Bescheidung der vorliegenden Anträge am 16.5. wieder aufnehmen kann. Die Antragstellung bei der FNR ist derzeit ohne Einschränkung möglich. Die Anträge werden nach wie vor in der Reihenfolge des Eingangs bearbeitet.“
Die bereitgestellten Mittel werden wohl noch bis in den August 2023 über die Länderkontingente vergeben. Für den Freistaat Bayern sind noch Fördermittel verfügbar. Danach werden die Fördermittel außerhalb der Länderkontingente nach Eingangsdatum des Antrages bei der FNR vergeben.
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, die das Förderprogramm in Anspruch nehmen möchten, sollten zeitnah einen Antrag bei der FNR stellen.
Alle Informationen zum Förderprogramm sowie zum Online-Antrag finden Sie hier.
Stand 23.12.2022
Bitte beachten Sie laufend die "Fragen und Antworten" der FNR zur "neuen Waldprämie".
Besonders wichtig:
Bis zum 15. Januar des zweiten Jahres muss die Bewilligung für das aktuelle (zweite) Jahr „beantragt“ werden. Dies erfolgt jedoch nicht per Online-Antrag, sondern durch Einreichen eines entsprechenden Dokuments, in dem bestätigt wird, dass die Zuwendungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen. Etwaige neue Förderungen aus staatlichen Programmen müssen darüber hinaus auch angeben und nachgewiesen werden.
Der Zertifikatsnachweis muss bis zum 30. April des zweiten Jahres vorgelegt werden, bzw. bis maximal zu dem Datum an dem die o. g. 12-Monatsfrist endet.
Quelle: Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)
Stand 22.11.2022
Die neue Förderrichtlinie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ (bisher als „neue Waldprämie“ in der Diskussion) wurde am 11. November 2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Ausführliche Informationen zum Förderprogramm und der Antragstellung finden Sie auf der Homepage der Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) unter folgendem Link: https://www.klimaanpassung-wald.de/
Zudem stellen wir Ihnen die Übersicht "Fragen und Antworten zur neuen Waldprämie „Klimaangepasstes Waldmanagement“ der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände e.V. (AGDW) zur Verfügung.
Bitte richten Sie Ihre Fragen zum neuen Förderprogramm sowie zum Antragsverfahren direkt an die FNR. Die FNR ist in diesen Angelegenheiten bereits jetzt unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Telefon 03843/6930-600 E-Mail: klimaanpassung-wald@fnr.de
Quelle: Bayersicher Waldbesitzerverband e.V. 22.11.2022
Bitte beachten Sie hierzu folgende wichtige Information seitens der WBV:
Anders als bei der Beantragung bei der Bundeswaldprämie wird mit dem Durchlaufen des Onlineantrags und der Bestätigung der Teilnahme sofort eine verbindliche Verpflichtung zur Einhaltung der Kriterien eingegangen. Auch der Geldfluss findet sofort statt. Es ist keine nachträgliche Stornierung von Anträgen vorgesehen.
Also unbedingt die Sache vorher gut durchdenken. Bitte dazu nochmals die Vorabkriterien lesen und schauen, ob diese wirklich erfüllt werden können. Erfüllen heißt auch dokumentieren.