Stand: 27.02.2026
Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 17.02.2026
No Deal zu weiteren Eingriffen in Bewirtschaftung und Eigentumsrechten – Ihre Stimme gegen die W-VO und die Zerstörung unserer Wälder!
Die Wiederherstellungsverordnung ist nicht nur ein Bürokratiemonster, sondern die einschneidendste Verschärfung des europäischen Umweltrechts seit Natura 2000. Und jetzt ist der gesamte Wald betroffen!
In einem Hau-Ruck-Verfahren werden im Moment Tatsachen mit weitreichenden Folgen für unseren Wald, unser Eigentum und die Bewirtschaftung geschaffen.
• Spätestens bis 2030 werden unsere Wälder flächendeckend kartiert - mit einem regelmäßigen Monitoring und Berichtspflichten.
• Unsere Zukunft: Lebensraumtypen und gesetzlich vorgeschriebene Baumarten, die laut allen wissenschaftlichen Erkenntnissen und Prognosen in 50 Jahren von vielen Standorten getilgt sein werden. Waldumbaumaßnahmen müssen ggfs. rückabgewickelt werden.
• Rückwärtsgang beim Waldumbau: Erst wenn ein vorgeschriebener Lebensraum vollständig zerstört ist, darf ein klimaresilienter Mischwald begründet werden.
• Der „gute Zustand“ wird zum Betriebsrisiko, da künftig auch außerhalb von FFH-Gebieten ein Verschlechterungsverbot gelten wird!
• Die Finanzierung der Umsetzung ist völlig unklar. Weder in der EU noch auf Bundesebene gibt es zusätzliche Finanzmittel.
• Die sich immer weiter verschärfende Rechtsprechung führt dazu, dass das Risiko für Waldbesitzende, „mit einem Bein im Gefängnis zu stehen“, zunimmt.
Es begann mit einem politischen Eklat. 2024 wurde das Nature Restauration Law, die Wiederherstellungsverordnung, mit nur knapper Mehrheit verabschiedet. Von Anfang an war das Gesetz hoch umstritten. Mal wieder war nicht das grundsätzliche Ziel das Problem, sondern wie dies konkretisiert und erreicht werden soll.
Mit Käseglocke und statischen Ansätzen von vorgestern, können die Herausforderungen des Klimawandels nicht angegangen werden!
In einem engen zeitlichen Korsett sind Lebensraumtypen und Arthabitate in und außerhalb von Natura 2000-Gebieten zu erhalten und wiederherzustellen – egal ob die Rahmenbedingungen für diese in Zeiten des Klimawandels noch bestehen. Waldumbaumaßnahmen müssen ggfs. rückabgewickelt werden. Hierfür hat Brüssel hoch ambitionierte prozentuale Zielwerte festgelegt. Wenn dann ein guter Zustand erreicht ist, gilt ein Verschlechterungsverbot. Es droht ein Natura 2000 2.0 - und das über die FFH- und Vogelschutzgebiete hinaus und in einer ganz neuen Dimension!
Zusätzlich sind auf der gesamten Waldfläche notwendige Maßnahmen zu ergreifen, um die biologische Vielfalt zu verbessern. Dies wird anhand von noch zu bestimmenden Indikatoren bewertet, deren Zielwerte erst in den kommenden Jahren festgelegt werden. Aber bereits heute gibt es hierzu wilde Phantasievorstellungen.
Die Erfassung des Ist-Zustands ist auf Basis des aktuellen Natura 2000-Monitoringberichts erfolgt. Dieser hat erstmals nicht mehr die Daten der Bundeswaldinventur (BWI) als Grundlage, sondern folgt einer ganz neuen Systematik. Der Zustand unserer Wälder wurde schlagartig schlechter und eine viel größere Fläche ist wiederherzustellen!
Die Folgen der W-VO sind in weiten Teilen ökonomisch und ökologisch unkalkulierbar. Statt nach vorne zu denken, verordnet die Politik entgegen allen Prognosen und wissenschaftlichen Erkenntnissen ein zurück und das mit gravierenden Folgen für unsere Wälder und unser Eigentum!
Wir müssen jetzt unsere Stimme gegen die W-VO erheben! Derzeit zeigt sich die Politik und Verwaltung auf Bundesebene und in der EU weitestgehend taub gegenüber unseren Argumenten. Bisher hat die EU-Kommission das NRL in keinen Umweltomnibus der EU-Kommission aufgenommen.
Wenn wir 700.000 Waldbesitzende, Forstbetriebe und Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse jetzt laut werden, können wir auch wichtige politische Initiativen aus Bayern, wie die aktuelle Bundesratsinitiative zum Stopp der W-VO unterstützen.
Statt einem „falschen“ Green Deal zu folgen, sagen wir NO DEAL!
#LandschafftZukunft
- Wir sind nicht einverstanden mit der Ausgestaltung und dem völlig falschen Ansatz der W-VO.
Die W-VO schwächt und zerstört unsere Wälder, verhindert den Aufbau resilienter Zukunftswälder und schreibt vor, dass der unverzichtbare Waldumbau auf Teilflächen wieder rückabgewickelt wird. Das verhindert künftig die Bereitstellung wichtiger Ökosystemleistungen für uns alle und schadet auch der Biodiversität und Artenvielfalt!
- Wir sind nicht einverstanden, dass die EU nicht die Schwachstellen und Irrwege der W-VO angeht, sondern aus Angst, dass die Verordnung heute keine Mehrheiten mehr finden könnte, weiter in der Sackgasse stecken bleibt!
- Wir sind nicht einverstanden, dass der Bund und die Länder die W-VO über die Köpfe der Betroffenen umsetzt und die Folgen verharmlost.
Die Umsetzung der W-VO muss jetzt gestoppt werden. Die W-VO ist noch einmal ganz neu zu denken.
- Wir brauchen einen Neustart. Einen Neustart, der uns Betroffene von der ersten Stunde an auf Augenhöhe aktiv einbindet, der Eigentum respektiert, der konsequent und verlässlich auf Freiwilligkeit setzt und realistische fachliche Ziele vorgibt.
Bitte wenden Sie sich jetzt an Ihre Bundestagsabgeordneten und Europaparlamentarier, an den Chef des Bundeskanzleramts Thorsten Frei, an Bundesumweltminister Carsten Schneider und Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer sowie an die EU-Kommission.
Nutzen Sie das Infoblatt zur Veröffentlichung in den Newslettern und Rundschreiben sowie auf den Homepages der FZus, ein Musterschreiben, Vorlagen der Kampagne #LandschafftZukunft (Logo und Signatur) sowie alle Kontaktdaten.

