Stand 27.05.2026
Im Privat- und Körperschaftswald unterstützt die Forstverwaltung eine Wiederaufforstung, sei es nach Borkenkäfer-Befall oder Waldbrand. Die Waldförderung wurde hierfür erst kürzlich neu gestaltet. Körperschaften und private Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer erhalten beispielsweise 3,80 Euro pro Pflanze. Zu den Grundfördersätzen sind diverse Zuschläge möglich. So erhöhen sich die Sätze im Schutzwald nochmals um 50 Prozent, im Kleinprivatwald bis 20 Hektar um zehn Prozent.
Auszug Presseinformation StMELF vom 06.05.2026
WBV-Hinweis: Bitte wenden Sie sich für weitere Informationen zur Förderung an Ihren zuständigen Amtsförster (bitte runterscrollen). Wer Zaunmaterial, Einzelschutz oder Pflanzhilfen sucht, kann sich gerne an uns wenden.

