Stand 11.06.2026
Die Europäische Union hat mit der sogenannten Wiederherstellungsverordnung (dem „Nature Restoration Law“) verbindliche Ziele zur Wiederherstellung von Natur und Ökosystemen beschlossen. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, hierfür nationale Maßnahmen zu entwickeln und in einem Nationalen Wiederherstellungsplan (NWP) festzuhalten. Wir berichteten bereits mehrfach über die weitreichenden negativen Folgen, die in diesem Zusammenhang für den Waldbesitz und die Forstwirtschaft zu erwarten sind. Das Bundesumweltministerium erarbeitet derzeit diesen Nationalen Wiederherstellungsplan. Aktuell läuft ein Online-Beteiligungsverfahren, an dem sich jeder beteiligen kann.
Der Nationale Wiederherstellungsplan (NWP) beschreibt, wie Deutschland die Vorgaben der Wiederherstellungsverordnung umsetzen möchte, auch und ganz konkret im Wald. Der aktuelle Entwurf enthält neben allgemeinen Angaben und Zielen auch mögliche Maßnahmenbereiche.
Das Beteiligungsverfahren läuft rein online und Stellungnahmen können bis zum 25.06.2026 direkt über die Beteiligungsplattform als Kommentar „gepostet“ werden. Die Beteiligung erfolgt über die offizielle Online-Plattform zum Nationalen Wiederherstellungsplan. https://beteiligung.bundesumweltministerium.de/de/nationaler-wiederherstellungsplan Dort finden Sie auch ein Video, in dem der Aufbau der Seite beschrieben ist. Es ist absolut empfehlenswert, zunächst dieses Video anzuschauen!
Es ist erforderlich, sich zunächst auf der Seite zu registrieren. Erst dann können sie sich anmelden und Kommentare zu den einzelnen Punkten des Wiederherstellungsplanes abgeben.
Information des Bayerischen Waldbesitzerverbands vom 02.06.2026

